fpmi veröffentlicht Positionspapier zur Bankenabgabe

07.05.2010 von Finanzplatz München Initiative

Die Einführung einer Bankenabgabe in Deutschland sollte nach Auffassung der Finanzplatz München Initiative (fpmi) an mehrere Bedingungen geknüpft werden, um so unter anderem die Gefahr einer Kreditklemme oder auch Wettbewerbsnachteile der deutschen Banken zu verhindern. Zudem plädiert die fpmi dafür, dass die Bankenabgabe risikoadjustiert und institutsindividuell ausgestaltet wird. Ihre Forderungen und Vorschläge hat die fpmi in einem sechs Punkte umfassenden Positionspapier zusammenfasst. Diese umfassen im Einzelnen:

1.    Die Einführung einer Sonderabgabe für Banken muss im Hinblick auf einen einheitlichen Finanzbinnenmarkt in allen EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Zudem ist eine Abstimmung dieser Maßnahme auf internationaler bzw. G20-Ebene anzustreben. In Anbetracht möglicher Wettbewerbsverzerrungen ist ein nationaler Alleingang abzulehnen.

2.    Die Bankenabgabe muss risikoadjustiert und institutsindividuell ausgestaltet werden. Im Rahmen von Finanzierungsüberlegungen sind beispielsweise das Geschäftsmodell eines Kreditinstituts, dessen Risikostruktur und davon ausgehende Gefahren für die nationalen und internationalen Finanzsysteme als Beurteilungskriterien zugrunde zu legen. Es muss sichergestellt werden, dass die für Absicherungsgeschäfte abgeschlossenen Derivatepositionen von den Risikopositionen ausgenommen werden.

3.    Es ist sicherzustellen, dass die in den Stabilitätsfonds eingezahlten Mittel sowie die erzielten Kapitalerträge einer strikten Zweckbindung unterliegen. Die Mittel dürfen ausschließlich für den spezifischen Zweck, d. h. zur Finanzierung künftiger Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken bzw. zur Stabilisierung des Finanzsystems, eingesetzt werden.

4.    Es ist zu prüfen, inwieweit Zahlungen in die Einlagen- und Institutssicherungs-systeme bei der Bemessung der Bankenabgabe berücksichtigt werden können. Es gilt hierbei, eventuelle Doppelbelastungen zu vermeiden.

5.    Im Zusammenhang mit der Bemessung der Bankenabgabe sind die weiteren bereits beschlossenen, geplanten oder zukünftig noch entstehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Förderung der Stabilität von Kreditinstituten, wie insbesondere die geplante Erhöhung der aufsichtsrechtlichen Kern-/ Eigenkapitalquote, sowie deren mögliche negative Auswirkungen und Belastungen auf die Kreditvergabefähigkeit der Banken zu berücksichtigen. Die Kreditvergabefähigkeit der Banken darf nicht derart eingeschränkt werden, dass diese ihrer Finanzierungsfunktion für die Wirtschaft nicht ausreichend nachkommen können. Dies ist fortlaufend zu überprüfen.

6.    Die Bankenabgabe darf nicht als Einzelmaßnahme betrachtet werden. Sie ist in eine verbesserte internationale Banken- und Finanzmarktregulierung einzupassen.

Zurück