fpmi lehnt gesetzliche Vereinheitlichung des Produktinformationsblatts ab
08.03.2010 von Finanzplatz München Initiative
Die Finanzplatz München Initiative (fpmi) hält eine gesetzliche Vereinheitlichung des sogenannten Produktinformationsblatts für kontraproduktiv. Diese würde den Verbraucherschutz nicht verbessern, sondern im Gegenteil sogar erschweren.
Neben dem zum Jahresanfang eingeführten verbindlichen Beratungsprotokoll bei einer Anlageberatung gehen immer mehr Kreditinstitute dazu über, ihren Kunden Produktinformationsblätter zur Verfügung zu stellen und vor einem Geschäftsabschluss auszuhändigen. Ziel der kurz und prägnant gefassten Produktinformationsblätter ist es, den Anlegern die nötigen Informationen über ein Anlageprodukt zu vermitteln. Abhängig von den konkreten Eigenschaften und Risiken der jeweiligen Produkte weisen diese unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte auf, und tragen damit den Ausstattungsmerkmalen des konkreten Produkts Rechnung. Dabei sind die Wertpapierdienstleistungsunternehmen bereits heute per Gesetz dazu verpflichtet, Produktinformationen redlich, eindeutig und nicht irreführend zu erteilen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob sie die Bestimmungen einhalten.
Aktuelle Bestrebungen von Seiten der Politik, die Produktinformationsblätter per Gesetz zu vereinheitlichen, sind deshalb nach Auffassung der fpmi kontraproduktiv. Sie würden dazu führen, dass Inhalt und Darstellung schematisiert werden. Dies würde die Transparenz und Aussagekraft der Informationsblätter verringern und zudem den Anschein einer – tatsächlich nicht gegebenen – Vergleichbarkeit von Finanzprodukten erwecken, die ganz unterschiedliche Funktionsweisen und Risiken aufweisen. „Der Verbraucherschutz würde dadurch in keiner Weise verbessert“, kommentiert Dr. Christine Bortenlänger, die Sprecherin der fpmi. „Ganz im Gegenteil, nach Auffassung der fpmi würde er dadurch sogar erschwert.“
Nach Auffassung der fpmi ist es allerdings sinnvoll, dass die Kreditwirtschaft von sich aus überprüft, ob und inwieweit sie die Produktinformationsblätter noch transparenter gestalten und gegebenenfalls auch für einzelnen Produktgruppen stärker vereinheitlichen kann.
Nationale gesetzgeberische Lösungen sollten zudem schon allein deshalb vermieden werden, da auf europäischer Ebene die Einführung eines so genannten Key Investor Documents (KID) bevorsteht, das in standardisierter Form Schlüsselinformationen für Anleger bereithalten soll.
Eine Sonderstellung kommt allerdings den bislang weitgehend unregulierten Produkten des sogenannten grauen Kapitalmarktes zu. Bei diesen unterstützt die fpmi eine materielle Überprüfung durch die Finanzaufsicht und eine entsprechende gesetzliche Regelung zu den Inhalten der Verkaufsprospekte. Dies würde die Transparenz der Produkte in diesem Bereich und damit auch den Anlegerschutz verbessern.
Neben dem zum Jahresanfang eingeführten verbindlichen Beratungsprotokoll bei einer Anlageberatung gehen immer mehr Kreditinstitute dazu über, ihren Kunden Produktinformationsblätter zur Verfügung zu stellen und vor einem Geschäftsabschluss auszuhändigen. Ziel der kurz und prägnant gefassten Produktinformationsblätter ist es, den Anlegern die nötigen Informationen über ein Anlageprodukt zu vermitteln. Abhängig von den konkreten Eigenschaften und Risiken der jeweiligen Produkte weisen diese unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte auf, und tragen damit den Ausstattungsmerkmalen des konkreten Produkts Rechnung. Dabei sind die Wertpapierdienstleistungsunternehmen bereits heute per Gesetz dazu verpflichtet, Produktinformationen redlich, eindeutig und nicht irreführend zu erteilen. Unabhängige Wirtschaftsprüfer überprüfen, ob sie die Bestimmungen einhalten.
Aktuelle Bestrebungen von Seiten der Politik, die Produktinformationsblätter per Gesetz zu vereinheitlichen, sind deshalb nach Auffassung der fpmi kontraproduktiv. Sie würden dazu führen, dass Inhalt und Darstellung schematisiert werden. Dies würde die Transparenz und Aussagekraft der Informationsblätter verringern und zudem den Anschein einer – tatsächlich nicht gegebenen – Vergleichbarkeit von Finanzprodukten erwecken, die ganz unterschiedliche Funktionsweisen und Risiken aufweisen. „Der Verbraucherschutz würde dadurch in keiner Weise verbessert“, kommentiert Dr. Christine Bortenlänger, die Sprecherin der fpmi. „Ganz im Gegenteil, nach Auffassung der fpmi würde er dadurch sogar erschwert.“
Nach Auffassung der fpmi ist es allerdings sinnvoll, dass die Kreditwirtschaft von sich aus überprüft, ob und inwieweit sie die Produktinformationsblätter noch transparenter gestalten und gegebenenfalls auch für einzelnen Produktgruppen stärker vereinheitlichen kann.
Nationale gesetzgeberische Lösungen sollten zudem schon allein deshalb vermieden werden, da auf europäischer Ebene die Einführung eines so genannten Key Investor Documents (KID) bevorsteht, das in standardisierter Form Schlüsselinformationen für Anleger bereithalten soll.
Eine Sonderstellung kommt allerdings den bislang weitgehend unregulierten Produkten des sogenannten grauen Kapitalmarktes zu. Bei diesen unterstützt die fpmi eine materielle Überprüfung durch die Finanzaufsicht und eine entsprechende gesetzliche Regelung zu den Inhalten der Verkaufsprospekte. Dies würde die Transparenz der Produkte in diesem Bereich und damit auch den Anlegerschutz verbessern.
