fpmi unterstützt Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften
01.04.2010 von Finanzplatz München Initiative
Die Finanzplatz München Initiative (fpmi)
unterstützt generell die geplante Verschärfung der bankaufsichtlichen
Eigenkapitalvorschriften. Sie erwartet dadurch eine Stärkung des
Kernkapitals der Banken. Damit erhöhen sich sowohl der Risikopuffer der
Kreditinstitute als auch die Finanzmarktstabilität. Deshalb spricht sich die
fpmi dafür aus, die bestehenden Möglichkeiten der Kreditinstitute zur Schaffung
von Kernkapital nicht nur zu erhalten, sondern auszubauen. Andernfalls bestünde
die Gefahr einer Kreditklemme.
Konkret plädiert die fpmi unter anderem dafür, stille Einlagen unabhängig von der Rechtsform der Kreditinstitute auch weiterhin als harte Kernkapitalbestandteile anzuerkennen. Andere Überlegungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sind hier kontraproduktiv. So besteht kein sachlicher Grund, warum etwa stille Einlagen von Landesbanken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft anders als solche von Landesbanken in der Rechtsform einer AG behandelt werden sollen. Maßgeblich sollte die Qualität des Kapitalinstruments und nicht die Rechtsform des Emittenten sein.
Zumindest aber sollten hier Bestandsschutzklauseln gewährt werden. Als richtungweisend erachtet die fpmi die Anfang 2011 in Kraft tretenden neuen EU-Regelungen für Hybridkapital. Diese sehen für Altemissionen, die neue Regelungen nicht erfüllen, in den ersten zehn Jahren einen vollständigen Bestandsschutz und anschließend einen bis in das Jahr 2040 reichenden gestaffelten Abbau vor.
Auch die vom Baseler Ausschuss im Rahmen der bankaufsichtlichen Gruppenkonsolidierung vorgeschlagene „asymmetrische" Eliminierung der Anteile der Minderheitsgesellschafter von Töchtergesellschaften beim harten Kernkapital bei gleichzeitiger unveränderter Fortführung der hundertprozentigen Einbeziehung der Risikopositionen dieser Töchter lehnt die fpmi ab. Warum der Mutterkonzern die Risikopositionen der Töchter weiterhin voll bei der Ermittlung der Kapitalquoten auf Gruppenebene berücksichtigen müsste, das Kernkapital der Minderheitsgesellschafter der Töchter aber nicht mehr dem harten Kernkapital zurechnen dürfte, ist nicht nachvollziehbar. Eine solche Regelung wäre inkonsequent und würde eine Abkehr von der seit langem geltenden sinnvollen Vorgehensweise bedeuten.
Ausdrücklich unterstützt die fpmi dagegen den geplanten Eigenkapitalzuschlag für Forderungen an Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 25 Milliarden Dollar sowie gegenüber nicht regulierten Finanzunternehmen. Dieser würde zu einer besseren Abdeckung des Adressenausfallrisikos führen. Um Fehlanreize zu vermeiden sollte der Eigenkapitalzuschlag zeitgleich im IRB- und Standardansatz eingeführt werden.
Kritisch betrachtet die fpmi die Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungshebels). Diese kann allenfalls als bankaufsichtsrechtliches „Warnsignal" dienen und nicht als „harte Grenze" im Rahmen der ersten Säule von Basel II (quantitative Mindestanforderungen). Die Erfahrungen in den USA haben gezeigt, dass sie für letzteres nicht geeignet ist. Angesichts international unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards würde eine Leverage Ratio überdies zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen.
Konkret plädiert die fpmi unter anderem dafür, stille Einlagen unabhängig von der Rechtsform der Kreditinstitute auch weiterhin als harte Kernkapitalbestandteile anzuerkennen. Andere Überlegungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sind hier kontraproduktiv. So besteht kein sachlicher Grund, warum etwa stille Einlagen von Landesbanken in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft anders als solche von Landesbanken in der Rechtsform einer AG behandelt werden sollen. Maßgeblich sollte die Qualität des Kapitalinstruments und nicht die Rechtsform des Emittenten sein.
Zumindest aber sollten hier Bestandsschutzklauseln gewährt werden. Als richtungweisend erachtet die fpmi die Anfang 2011 in Kraft tretenden neuen EU-Regelungen für Hybridkapital. Diese sehen für Altemissionen, die neue Regelungen nicht erfüllen, in den ersten zehn Jahren einen vollständigen Bestandsschutz und anschließend einen bis in das Jahr 2040 reichenden gestaffelten Abbau vor.
Auch die vom Baseler Ausschuss im Rahmen der bankaufsichtlichen Gruppenkonsolidierung vorgeschlagene „asymmetrische" Eliminierung der Anteile der Minderheitsgesellschafter von Töchtergesellschaften beim harten Kernkapital bei gleichzeitiger unveränderter Fortführung der hundertprozentigen Einbeziehung der Risikopositionen dieser Töchter lehnt die fpmi ab. Warum der Mutterkonzern die Risikopositionen der Töchter weiterhin voll bei der Ermittlung der Kapitalquoten auf Gruppenebene berücksichtigen müsste, das Kernkapital der Minderheitsgesellschafter der Töchter aber nicht mehr dem harten Kernkapital zurechnen dürfte, ist nicht nachvollziehbar. Eine solche Regelung wäre inkonsequent und würde eine Abkehr von der seit langem geltenden sinnvollen Vorgehensweise bedeuten.
Ausdrücklich unterstützt die fpmi dagegen den geplanten Eigenkapitalzuschlag für Forderungen an Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme über 25 Milliarden Dollar sowie gegenüber nicht regulierten Finanzunternehmen. Dieser würde zu einer besseren Abdeckung des Adressenausfallrisikos führen. Um Fehlanreize zu vermeiden sollte der Eigenkapitalzuschlag zeitgleich im IRB- und Standardansatz eingeführt werden.
Kritisch betrachtet die fpmi die Einführung einer Leverage Ratio (Verschuldungshebels). Diese kann allenfalls als bankaufsichtsrechtliches „Warnsignal" dienen und nicht als „harte Grenze" im Rahmen der ersten Säule von Basel II (quantitative Mindestanforderungen). Die Erfahrungen in den USA haben gezeigt, dass sie für letzteres nicht geeignet ist. Angesichts international unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards würde eine Leverage Ratio überdies zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen.
