Best Execution beim Wertpapierhandel wird für Anleger nicht vorteilhaft umgesetzt
08.07.2008
München, 8. Juli 2008 – Mit ihren Best Execution-Anforderungen im Rahmen der Finanzmarktrichtlinie MiFID wollte die EU-Kommission sicherstellen, dass Anleger einen optimalen Zugang zu den an den Börsen gehandelten Wertpapieren erhalten. Nach Ansicht der Finanzplatz München Initiative hat die EU-weite Regelungen bislang aber dieses Ziel nicht erreicht. Stattdessen hat sie zu Wettbewerbsverzerrungen geführt, die für die Anleger negativ sind. Zudem ist zu erwarten, dass die bisherige Umsetzungspraxis der Richtlinie langfristig zu Lasten der insbesondere für Privatanleger wichtigen Regionalbörsen geht und eine Monopolstruktur in der Börsenlandschaft fördert.
- den Börsenkurs des Wertpapiers
- die Handelsgebühr – also die beim Kauf/Verkauf anfallenden Kosten
- die Geschwindigkeit der Ausführung des Auftrags an der Börse
- die Wahrscheinlichkeit, dass ein Auftrag ausgeführt wird
- und den Umfang der Ausführung, also die Frage, ob ein Auftrag komplett oder nur teilweise ausgeführt wird.
Dabei unterscheiden sich die Handelsgebühren der Börsen trotz unterschiedlicher Gebührenmodelle im Endeffekt so gut wie überhaupt nicht. Vielmehr beträgt der Unterschied hier in der Regel noch nicht einmal ein Promille. Dennoch leiten die Banken eine Order automatisch an die Börse weiter, die für ein Wertpapier vorgeblich die niedrigsten Gebühren verlangt, obwohl eine andere Börse z. B. eine schnellere Ausführung oder höhere Ausführungsvolumina garantiert und damit ein wesentlich besseres Gesamtpaket bietet – es sei denn, der Anleger verlangt explizit, dass sein Auftrag an einer anderen Börse ausgeführt wird. Dadurch wird der Wettbewerb zwischen den Handelsplätzen auf Kosten der Anleger verzerrt.
Dabei hatten Regionalbörsen wie München oder Stuttgart in den vergangenen Jahren gerade durch solche Gesamtpakete einen intensiven Börsenwettbewerb in Deutschland entfacht und sich erfolgreich als attraktive Handelsplätze für Privatanleger positioniert. Dieser Wettbewerb wird durch die neue Best-Execution-Politik vieler Kreditinstitute unterdrückt.In letzter Konsequenz kann dies bedeuten, dass diese Politik den Wettbewerb unter den deutschen Finanzmärkten zugunsten des finanzstärksten Handelsplatzes unterbindet und damit letztlich zu einem Monopolmarkt führt. Dies allerdings kann nicht im Interesse der Best-Execution-Richtlinie sein. Denn ohne einen funktionierenden Wettbewerb unter den Handelsplätzen werden sich die Handelsgebühren, die Ausführungsgeschwindigkeit und der Service für Privatanleger nach Auffassung der fpmi auch in Deutschland zuungunsten der Anleger entwickeln.
Das zeigen zahlreiche Beispiele aus Ländern mit einer Monopolbörse. Im Interesse der Privatanleger ist es deshalb dringend wünschenswert, dass die Wertpapierunternehmen die Best-Execution-Anforderungen in ihrer Gesamtheit umsetzen und sich dabei von der falschen Annahme verabschieden, dass die Börsen die selbe Qualität bieten, sich aber in ihren Gebühren unterscheiden. Denn faktisch stellt sich die Situation genau umgekehrt dar.
> Best Execution
Übersicht (PDF, 56kB)
> MiFID Performance Report
(PDF, 24kB)
> Baader BZ Gastbeitrag MiFID (PDF, 20kB)
> Gesetzliche
Grundlagen (PDF, 24kB)
