Digitale Fairness durchsetzen!

von fpmi

München, 17.12.2018 -„Verzerrte Informationen, Exklusivitätsbindungen und Lock-in-Effekte verhindern faire Wettbewerbschancen für alle Marktteilnehmer und schaden den Verbrauchern. Dies muss geändert werden“, so Prof. Dr. Rupprecht Podszun in seinem neuen Gutachten für die fpmi. Er stellt darin Maßnahmen vor, wie der Wettbewerb in der digitalen Plattformökonomie bestmöglich aufrechterhalten und so Verbraucher und Anbieter gleichermaßen geschützt werden können.

Intermediations-Plattformen (wie z. B. Vergleichsportale), die Angebote und Nachfrage auf Märkten mit starken Netzwerkeffekten zusammenführen, fungieren als „Gatekeeper“ dieser Märkte. Der Wettbewerb findet nicht mehr auf den Märkten, sondern um die Märkte statt; Innovation, Vielfalt und faire Wahlmöglichkeiten der Verbraucher werden dadurch erheblich eingeschränkt. Dieses Problem hatte Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, im fpmi-Gutachten „Innovation, Vielfalt & faire Wahlmöglichkeiten“ 2017 näher beschrieben.

Das nun vorliegende Folgegutachten „Digitale Fairness durchsetzen!“ baut auf diesen Erkenntnissen auf. Podszun legt dar, warum die aktuellen Initiativen der Europäischen Union zur Regulierung von Online-Plattformen zwar ein wichtiger Schritt in Richtung ‚Digitale Fairness‘ sind. Allerdings müssen Maßnahmen, die den Wettbewerb auf von Gatekeepern dominierten Märkten sicherstellen sollen, aus Sicht dieses Gutachtens über reine Transparenzvorgaben an Online-Plattformen und Suchmaschinen hinausgehen. Denn dadurch werden Gatekeeper nicht daran gehindert, die Spielregeln für die Anbieter und Verbraucher nachteilig zu gestalten. Das Transparenzmodell übersieht, dass häufig Abhängigkeitsverhältnisse vorliegen und aufgrund der fehlenden Ausweichmöglichkeiten die Transparenz ins Leere läuft. Transparenz ist immer nur der erste Baustein eines mehrstufigen Interventionsmodells, so Podszun. Ein Regelungsmodell, das Transparenz ohne nachfolgende Ge- und Verbotsnormen vorsehe, bleibe zahnlos. Zudem kommen die seltenen und langwierigen Verfahren der Wettbewerbsbehörden für die betroffenen Märkte und deren Teilnehmer oft zu spät.

Deshalb sollten europäische Rechtsnormen eindeutige Marktverhaltens- und Wettbewerbsregeln festlegen, die das Rahmenwerk einer „Digitalen Fairness“ bilden und sich an B2P2C-Plattformen (business-to-platform-to-consumer) richten. Die Offenlegung und die Möglichkeit der Kenntnisnahme sind durch den Schutz vor besonders nachteiligen oder überraschenden Klauseln durch zwingendes Recht zu ergänzen. Konkret fordert Podszun die Verbraucherbeeinflussung durch solche Vergleiche zu verbieten, die vermeintlich neutral sind, jedoch durch Vergütungen der Anbieter gegenüber der Plattform beeinflusst wurden (Neutralitätsgebot). Auch dürfen eigene Produkte der Plattform-Betreiber nicht gegenüber den Produkten der übrigen Anbieter bevorzugt werden (Verbot der Selbstbevorzugung). Darüber hinaus sind die exklusive Bindung der Anbieter an die Plattform hinsichtlich der Vertriebswege und die Durchsetzung von Bestpreisklauseln zu untersagen, um den Wettbewerb zu gewährleisten (Verbot von Exklusivbindungen und Bestpreisklauseln). Und schließlich ist eine schnelle und effektive Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen, die mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist, um die digitale Fairness durchzusetzen.

„Das Gutachten „Digitale Fairness durchsetzen!“ setzt damit innovative Impulse, wie der Wettbewerb auf Gatekeeper-Märkten gefördert werden kann, zum bestmöglichen Schutz sowohl der Anbieter von Produkten als auch der Verbraucher“, so Andreas Schmidt, Sprecher der fpmi. Die anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene wird die fpmi intensiv und konstruktiv begleiten.

 

Über die Finanzplatz München Initiative:
Bayern mit seinem Zentrum München ist einer der bedeutendsten Finanzplätze Europas, der größte Versicherungsplatz Deutschlands, der zweitgrößte deutsche Bankenstandort und führend für Private Equity, Venture Capital, Leasing sowie Asset Management. In der Finanzplatz München Initiative haben sich alle wichtigen Unternehmen, Verbände, Institutionen sowie wissenschaftliche und staatliche Einrichtungen aus der Finanzbranche zusammengeschlossen, um mit einer Stimme zu sprechen. Gegründet 2000 unter maßgeblichem Engagement des bayerischen Wirtschaftsministeriums zählt die Initiative heute fünfzig Mitglieder und damit mehr als jede andere Finanzplatzinitiative in Deutschland.

Kontakt:
Dr. Hanns-Peter Kollmann
c/o Bayerische Börse AG
Karolinenplatz 6, 80333 München
Telefon: 089 549045-0
Mail: kontakt@fpmi.de

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