Für eine EU-Bankenregulierung mit Augenmaß

Zur heutigen Bundesrats-Entscheidung über die Umsetzung der finalen Basel III-Standards

von Genossenschaftsverband Bayern e.V.

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die Entscheidung des Bundesrats zur Entlastung kleiner und mittlerer Banken. Im Rahmen der Umsetzung der Basel-III-Finalisierung fordert der Bundesrat in einer Resolution an die EU-Kommission Erleichterungen für kleinere Banken zum Nutzen der mittelständischen Wirtschaft.

Ausdrücklich erkennt der Bundesrat an, dass insbesondere kleinere und mittlere Banken eine unverzichtbare Rolle bei der Mittelstandsfinanzierung einnehmen. Allerdings hätten sie Wettbewerbsnachteile gegenüber großen Banken hinzunehmen, weil die Kosten der Regulierung die kleinen und mittleren Banken besonders belasteten. „Dass die Länderkammer diese Ungleichbehandlung nun beseitigen will, ist richtig“, sagte GVB-Präsident Jürgen Gros am Freitag in München. „Denn die überbordende Regulierung behindert diese Institute bei der Erfüllung ihrer Aufgabe.“

Der GVB unterstützt ausdrücklich das erklärte Ziel des Bundesrats, wonach die finale Umsetzung von Basel III die Finanzierung der Realwirtschaft in Deutschland nicht erschweren und verteuern dürfe. „Wenn Bankenregulierung die Realwirtschaft ausbremst, leiden darunter Wachstum und Beschäftigung", warnt Gros.

„Die Länderkammer unterstreicht mit ihrer Initiative die Besonderheiten und die Vielfalt des deutschen Bankensektors und die Bedeutung der Regionalbanken für die mittelständische Wirtschaft“, kommentiert Jürgen Gros, Präsident des GVB, die Bundesratsentscheidung.

„Der Bundesrat sendet das richtige Signal an Brüssel.“ Für die Entlastung kleiner Banken sei in der letzten Banken-Novelle schon viel passiert, aber noch nicht genug. Weitere Entlastungen seien daher überfällig, mahnte Gros. Der GVB-Präsident hofft nun darauf, dass sich die EU-Kommission die Argumentation der deutschen Bundesländer zu eigen macht. Die oberste europäische Behörde bereitet derzeit einen Gesetzesvorschlag vor, mit dem der zweite Teil des Basel III-Regelwerks in europäisches Recht übertragen werden soll.

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