• Sparkassen können die Zeit bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe IV überbrücken

Sparkassen können die Zeit bis zur Auszahlung der Überbrückungshilfe IV überbrücken

Corona-Wirtschaftshilfen: Überbrückungsfinanzierung der Hausbank hilft

von Sparkassenverband Bayern

Seit dem 7. Januar dieses Jahres können Unternehmen und Selbständige in Bayern Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen, doch die Bearbeitung der eingehenden Anträge verzögert sich im Moment aus technischen Gründen und kann voraussichtlich erst Mitte Februar starten. Diese Verzögerung trifft viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits einen Großteil ihrer Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise durchzuhalten. In dieser Situation können die Sparkassen ihren Kunden mit einer Zwischenfinanzierung unter die Arme greifen und so Liquiditätsengpässe überbrücken, solange die Überbrückungshilfe IV noch nicht ausgezahlt werden kann. Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern rät betroffenen Unternehmen und Selbständigen: „Es ist jetzt besser, rechtzeitig auf die Sparkasse zuzugehen, als zu lange hinzuwarten. Eine mögliche Überbrückungsfinanzierung kann dann rasch abgeklärt, geprüft und gegebenenfalls ausgezahlt werden.“ Basis hierfür kann eine Bestätigung eines prüfenden Dritten – i. d. R. der Steuerberater des Unternehmens – über die Antragstellung auf dem Ausdruck des gestellten Antrags sein, den dieser im Auftrag des Antragstellers an dessen Sparkasse sendet. mehr...

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