Basel III-Finalisierung
von fpmi
Am 27. Oktober 2021 hat die Europäische Kommission (KOM) das Bankenpaket 2021 vorgelegt. Ein zentraler Anspruch vor allem des darin enthaltenen Entwurfes der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III), aber auch der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) ist es, die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Finalisierung von Basel III umzusetzen.
Die Regulierungsvorhaben zur Finalisierung von Basel III prägen Eigenkapitalbedarf und Bürokratielasten von Banken und damit auch die Unternehmensfinanzierung signifikant. Die CRR III bleibt dabei relativ nah an den Vorgaben des Baseler Bankenausschusses. Damit bekennt sich die EU klar zu den international abgestimmten Regulierungsvorgaben. Die fpmi unterstützt das grundsätzlich, denn so werden Regulierungen vergleichbar gehalten, was Verwerfungen an den Finanzmärkten vorbeugt. Allerdings steht zu befürchten, dass die geplante Umsetzung bei europäischen Instituten – anders als bei der internationalen Konkurrenz – deutlich steigende Eigenkapitalanforderungen und damit Kosten und ggf. Einschränkungen bei den Kreditvergabemöglichkeiten verursacht, ohne dass dem auch entsprechende Risiken gegenüberstehen. Dem sollte im Trilogverfahren[1] gezielt vorgebeugt werden. Insgesamt muss dem Ziel einer risikoadäquaten, für die europäischen Institute wettbewerbsgerechten Regulierung Rechnung getragen werden.
Bewertung: Abhängig vom Geschäftsmodell stark differenzierter Anstieg der Kapitalanforderungen
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